Fehmarnbeltquerung - Fehmarnbelt

Projektbezeichnung: Fehmarnbeltquerung
Verwandte Projekte: B207n
Kategorie: Wasser
Bundesland: Schleswig Holstein
Zeitraum: 2017 - fortlaufend (Stand April 2021)

Projektdossier: Fehmarnbeltquerung.pdf

Aufgabenstellung:

2016 bis 2019
Unterstützung des „Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.“ im Planfeststellungsverfahren zum Fehmarnbelt (deutscher Teil) durch eine gutachterliche Stellungnahme mit besonderem Fokus auf den faunistischen Untersuchungen.

Sichtung und Auswertung besonders relevante Beiträge zu den Themen Natura 2000 und Artenschutz der Planänderungsunterlagen von 2017.

Methodenprüfung der Umweltverträglichkeits-Studie (UVS) und Überprüfung der Verbreitungsmodellierung von Arten (GAM für marine Rastvögel) des Institutes BFÖS (Dr. Helmut Schlumprecht).

Sichtung der UVS auf relevante Beiträge zur Verhinderung der festen Fehmarnbeltquerung für die Fährreederei Scandlines.

Entwurf einer Stellungnahme zu der Sicherheit des Seeschiffsverkehrs während der Bauphase der Fehmarnbeltquerung für die Fährreederei Scandlines.

Sichtung der für die Tiergruppe Fledermäuse relevanten Aussagen im Planfeststellungsbeschluss mit nachfolgender Auswertung. 

Stellungnahme zum Modell MORPH.
Das Modell MORPH dient als Begründung für das Ergebnis: hinreichend Platz im Fehmarnbelt zum Ausweichen für die Rastvögel sei gegeben.
Es wird im Rahmen der Klagebegründung analysiert, ob die von der Planung aufgestellte These angegriffen werden kann.

2020
Sichtung, Auswertung und Stellungnahme zur Klageerwiderung des Landes Schleswig-Holstein bzw. von Femern AS.
Erneute Stellungnahme zu der erweiterten Klagerwiderung zum Problemkomplex MORPH-Modell.
Vorbereitung und Vertretung in den mündlichen Verhandlungen als Sachbeistand für Rechtsanwalt Dr. Mecklenburg für insgesamt sechs Verhandlungstage vor dem 9. Senat am Bundesverwaltungs-Gericht (BVerwG) in Leipzig.

Ergebnis:

Zwischen-Ergebnis zu den dänischen Staatsbeihilfen

Die EU-Wettbewerbsbehörde bestätigte die Rechtmäßigkeit der dänischen Staatsbeihilfen für den Bau des Tunnels und der dänischen Eisenbahnzulaufstrecke, jedoch wird der Umfang der Hilfen beschränkt. Falls also die Mauteinnahmen nicht in der erwarteten Höhe ausfallen – was sehr wahrscheinlich ist – bekommt Femern A/S erhebliche Liquiditätsprobleme beim Kreditdienst. Dänemark hat beim EuG eine Klage auf Annullierung des EU-Beschlusses eingereicht. Auch die Fährreedereien haben eine Klage gegen den Kommissions-Beschluss beim EuG eingereicht.

Zwischen-Ergebnis zur Klage gegen den Feststellungsbeschluss durch das „Aktionsbündnis gegen eine feste FBQ e.V.“

Femern A/S weist in seiner über 1000-seitigen Klageerwiderung alle Klagepunkte des Aktionsbündnisses zurück, bleibt dabei jedoch eigene Nachweise dazu schuldig.
Dazu kommt die mangelnde Kohärenz der auf etwa 13.000 Seiten aufgeblähten Planfeststellungsunterlagen (darunter die UVS: mit 4.000 S.), in denen einzelne Angaben irgendwo versteckt und kaum auffindbar sind.

Ein am 28. Mai ergangenes Urteil des EuGHs erklärt derartig verworrene und deswegen für die Öffentlichkeit nicht überprüfbare Antragsunterlagen für rechtswidrig (Ummelnentscheidung)
Nach Abgabe zu der Stellungnahme zu den Klageerwiderungen zu MORPH forderte das BVerwG Femern A/S zur Beantwortung mehrerer grundsätzlicher Fragen auf – mit Fristsetzung von zehn Tagen. Die Antwort fiel unzureichend aus.
Den Verhandlungstermin für die Klage hatte das BVerwG für den 22. September des Jahres 2020 anberaumt. Verhandelt wurde in der 39. und 40. Kalenderwoche jeweils über drei Tage (Dienstag bis Donnerstag).

Update:
Am 3. November 2020 wies der 9. Senat alle Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Fehmarnbelttunnels ab und lobte die „hohe“ Güte der Planung und der verwendeten Methoden des Vorhabenträgers Femern A/S.

Mit den Aussagen „Femern A/S hat keine Fehler gemacht“ und „methodisch ordnungsgemäßem Vorgehens“ bestätigt der 9. Senat dem Vorhabenträger völlige Fehlerfreiheit in der Planung, obwohl zahlreiche Fehler, u.a. zur Modellierung der UVP, zur Finanzierung sowie die Nicht-Berücksichtigung neu entdeckter Riffe, von externen Fachleuten (NABU) und Wissenschaftlern festgestellt werden konnten (RegioConsult hatte in der Einwendung 2017 auf nicht berücksichtigte Riffe hingewiesen). Nun hat die Urteilsbegründung durch den 9. Senat zu erfolgen, welche noch nicht vorliegt.

Kooperationen:

Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. in Kooperation mit Rechtsanwaltkanzlei Dr. Mecklenburg

Auftraggeber:

Schlumprecht GmbH, Büro für ökologische Studien